Sicherheitstechnische Betreuung gemäß ASiG / DGUV Vorschrift 2
Im Bereich Arbeitsschutz / Arbeitssicherheit betreuen wir Firmen unterschiedlicher Branchen und Betriebsgrößen, Behörden sowie Gemeinden.
Die Betreuung kann nach folgenden Betreuungsmodellen durchgeführt werden:
Kleinbetriebsbetreuung, | Betriebe bis 10 MA, Anlage 1 DGUV Vorschrift 2 |
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Regelbetreuung | Betriebe > 10 MA Anlage 2 DGUV Vorschrift 2 |
Alternative bedarfsorientierte Betreuung | Betriebe < 50 MA (BGW) bzw. < 30 MA (BG Verkehr) Anlage 3 DGUV Vorschrift 2
Weiterhin können wir als Ansprechpartner für Betriebe im Unternehmermodell beauftragt werden. |
Mögliche Aufgabenfelder der Grundbetreuung:
- Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung (Beurteilung der Arbeitsbedingungen)
- Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung – Verhältnisprävention
- Unterstützung bei der Schaffung einer geeigneten Organisation und Integration in die Führungstätigkeit
- Untersuchung nach Ereignissen
- Allgemeine Beratung von Arbeitgebern, Führungskräften, Personalvertretungen, Beschäftigten
- Erstellung von Dokumentationen, Erfüllung von Meldepflichten
- Mitwirken in betrieblichen Besprechungen
- Selbstorganisation
Aufgabenfelder betriebsspezifische Betreuung
- Regelmäßig vorliegende betriebsspezifische Unfall- und Gesundheitsgefahren, Erfordernisse zur menschengerechten Arbeitsgestaltung
- Betriebliche Veränderungen in den Arbeitsbedingungen und in der Organisation
- Externe Entwicklungen mit spezifischem Einfluss auf die betriebliche Situation
- Betriebliche Aktionen, Programme und Maßnahmen
Weiterführende Informationen
DGUV Vorschrift 2