Sicherheits­technische Betreuung gemäß ASiG / DGUV Vorschrift 2

Im Bereich Arbeitsschutz / Arbeitssicherheit betreuen wir Firmen unterschiedlicher Branchen und Betriebsgrößen, Behörden sowie Gemeinden.
Die Betreuung kann nach folgenden Betreuungsmodellen durchgeführt werden:

Kleinbetriebsbetreuung,
Regelbetreuung

Betriebe bis 10 MA, Anlage 1 DGUV Vorschrift 2
Grundbetreuung + anlassbezogene Betreuung

Regelbetreuung

Betriebe > 10 MA Anlage 2 DGUV Vorschrift 2
Grundbetreuung + betriebsspezifische Betreuung

Alternative bedarfsorientierte Betreuung
Unternehmermodell

Betriebe < 50 MA (BGW) bzw. < 30 MA (BG Verkehr) Anlage 3 DGUV Vorschrift 2
Motivations-, Informations- und Fortbildungsmaßnahmen

 

Weiterhin können wir als Ansprechpartner für Betriebe im Unternehmermodell beauftragt werden. 

Mögliche Aufgabenfelder der Grundbetreuung:

  1. Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung (Beurteilung der Arbeitsbedingungen)
  2. Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung – Verhältnisprävention
  3. Unterstützung bei der Schaffung einer geeigneten Organisation und Integration in die Führungstätigkeit
  4. Untersuchung nach Ereignissen
  5. Allgemeine Beratung von Arbeitgebern, Führungskräften, Personalvertretungen, Beschäftigten
  6. Erstellung von Dokumentationen, Erfüllung von Meldepflichten
  7. Mitwirken in betrieblichen Besprechungen
  8. Selbstorganisation

Aufgabenfelder betriebsspezifische Betreuung

  • Regelmäßig vorliegende betriebsspezifische Unfall- und Gesundheitsgefahren, Erfordernisse zur menschengerechten Arbeitsgestaltung
  • Betriebliche Veränderungen in den Arbeitsbedingungen und in der Organisation
  • Externe Entwicklungen mit spezifischem Einfluss auf die betriebliche Situation
  • Betriebliche Aktionen, Programme und Maßnahmen

 

Weiterführende Informationen
DGUV Vorschrift 2