Betreuung von Arztpraxen

Zuverlässige Betreuung Ihrer Praxis durch uns!

 

  • Grund- und anlassbezogene Betreuung von Arztpraxen mit bis zu zehn Mitarbeitern

Hier ist das Grund- und anlassbezogene Betreuungsmodell  notwendig, das keine Mindesteinsatzzeiten für Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit voraussetzt. Wir unterstützen den Praxisinhaber bei der Erstellung der rechtlich erforderlichen Gefährdungsbeurteilung. Diese muss mindestens alle 1-5 Jahre, abhängig von der Gefährdungsklasse, wiederholt werden.

  • Betreuung von Arztpraxen mit mehr als zehn Mitarbeitern.

Hier ist die Betreuung zur arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 rechtlich erforderlich.

 

Biostoffverordnung

Sicherheit im Umgang bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen.  

Hier tritt die Biostoffverordnung (BioStoffV) in Kraft, damit für alle Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen und dadurch hervorgerufene Erkrankungen, vermieden werden. Nach Vorgabe der ArbMedVV muss der Arbeitgeber die Pflichtvorsorge für seine Beschäftigten vor Aufnahme der Tätigkeiten im infektionsgefährdeten Bereich veranlassen.

 

Hygieneberatung

Hygienevorschriften – kompetent umgesetzt

Hygienevorschriften sind besonders in Arztpraxen der wichtigste Grundsatz, der immer an erster Stelle stehen sollte. Nicht nur um Patienten zu schützen sollten diese Vorschriften optimal umgesetzt werden, sondern auch zum  Schutz Ihrer Mitarbeiter.