Prüfung von Hebe- und Lastenaufnahme, Fenstern, Türen und Tore
Vermeidung von Unfällen durch defekte Arbeitsmittel.
Laut Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften muss mindestens einmal jährlich eine Prüfung der eingesetzten Arbeitsmittel erfolgen. Dies gilt für:
- Fahrzeuge
- Fenster, Türen und Tore
- Flurförderzeuge
- Hebebühnen
- Krane
- Lastaufnahmeeinrichtungen
- Leitern und Tritte
- Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz
- Richtlinien für Sicherheits- und Rettungsgeschirre
- Winden-, Hub- und Zuggeräte
- U.v.m.
Unsere Leistungen
Wir erledigen die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen in Ihrem Unternehmen
Diese werden in einer Sicht- und Funktionsprüfung nach den jeweils zutreffenden Vorschriften fachgerecht durchgeführt.
Die geprüften Objekte werden gekennzeichnet und der Vorgang wird dokumentiert.
Wir beraten Sie gern.