Prüfung von Hebe- und Lastenaufnahme, Fenstern, Türen und Tore

Vermeidung von Unfällen durch defekte Arbeitsmittel.

Laut Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften muss mindestens einmal jährlich eine Prüfung der eingesetzten Arbeitsmittel erfolgen. Dies gilt für:

  • Fahrzeuge
  • Fenster, Türen und Tore
  • Flurförderzeuge
  • Hebebühnen
  • Krane
  • Lastaufnahmeeinrichtungen
  • Leitern und Tritte
  • Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz
  • Richtlinien für Sicherheits- und Rettungsgeschirre
  • Winden-, Hub- und Zuggeräte
  • U.v.m.

Unsere Leistungen

Wir erledigen die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen in Ihrem Unternehmen

Diese werden in einer Sicht- und Funktionsprüfung nach den jeweils zutreffenden Vorschriften fachgerecht durchgeführt.

Die geprüften Objekte werden gekennzeichnet und der Vorgang wird dokumentiert.

 

Wir beraten Sie gern.