Zertifizierung
Um unseren Anspruch Ihnen gegenüber gerecht zu werden sind wir zertifiziert nach GQA
Durch die GQA-Prüfung haben wir den Nachweis erbracht, die qualitativen Voraussetzungen zur Wahrnehmung der Aufgaben nach § 6 des Arbeitssicherheitsgesetzes zu erfüllen. Die Prüfung erfolgt nach Grundsätzen der Qualitätssicherung und Güteprüfung, die der GQA-Fachbeirat nach der Rahmenempfehlung des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) vom 30. Juni 1995 entwickelt hat und kontinuierlich an aktuelle Vorschriften anpasst.